Schulreglement
1. Schuljahr
Das Schuljahr besteht aus 2 Semestern zu je 6 Monaten.
Semesterbeginn : August und Februar
Das Schulgeld jedoch, wird quartalsweise in Rechnung gestellt.
1. Quartal : August, September, Oktober
2. Quartal : November, Dezember, Januar
3. Quartal : Februar, März, April
4. Quartal : Mai, Juni, Juli
Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Oberstufenschüler/innen der Region Bern.
2. Absenzen und Nachhollektion
Ist der Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert, so ist dies spätestens am Vortag der Lehrkraft mitzuteilen.
Durch staatliche anerkannte Feiertage oder durch den Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen
( z.B. Privatanlässe, Krankheit, Schulanlässe usw. ) können weder nachgeholt noch rückvergütet werden.
In folgenden Fällen werden die Lektionen nachgeholt oder im folgenden Quartal gutgeschrieben.
1. Längere Krankheit oder Unfall des Schülers, ab 3. Woche mit Arztzeugnis
2. Nachgeholt werden Lektionen, wenn diese von der Lehrperson verursacht sind.
3. Anmeldung zum Unterricht
Mit seiner Anmeldung bestätigt der Schüler, sofern volljährig, bzw. seine Eltern oder der gesetzlicher Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein.
Ein Eintritt während dem Semester ist möglich. Das Schulgeld ist nur anteilsmässig zu bezahlen.
4. Abmeldung
Der Austritt kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen, schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten.
Abmeldetermin 31. Mai bzw. 31. November
Unterbleibt die fristgerechte Abmeldung, muss das Schulgeld für das nächste Semester entrichtet werden.
Ohne fristgerechte Abmeldung erneuert sich die Anmeldung automatisch für ein weiteres Semester.
Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor der Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Semester nicht zurückerstattet.
5. Schulgelder
Für das Schulgeld wird jeweils im Voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen.
Das Schulgeld wird alle 3 Monate also Quartalsweise in Rechnung gestellt.
Der Schulgeldtarif wird gegebenenfalls jährlich auf den 1. August der Teuerung angepasst.